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Kinderschutz im Tourismus
Hintergrundinfo
Weltweit werden Minderjährige durch Reisende sexuell ausgebeutet. Wirtschaftliche Krisen, die Pandemie sowie die steigende Nachfrage und das immer noch starke Wachstum der Tourismusbranche haben die Situation in den vergangenen Jahrzehnten verschärft.
Unter "sexuelle Ausbeutung von Kindern im Kontext von Reisen und Tourismus" versteht man die sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Personen, die aus ihrer gewohnten Umgebung an Orte reisen, wo sie sexuelle Kontakte mit Kindern eingehen. Diese können vorab geplant sein, oder durch leichten Zugang zu Gelegenheiten entstehen.
Wer ist betroffen?
Am stärksten betroffen sind Kinder und Jugendliche in Südostasien, Lateinamerika, Afrika und Osteuropa, wie auch die von ECPAT International initiierten Global Study zur sexuellen Ausbeutung von Kindern in Kontext von Reisen und im Tourismus ) zeigt. Die sexuelle Ausbeutung von Kindern kann jedoch für kein Reisegebiet ausgeschlossen werden. Auch in Österreich und seinen Nachbarländern gibt es Minderjährige, die von Reisenden sexuell ausgebeutet werden - oft in touristischen Infrastrukturen. Besonders gefährdet sind Gebiete, in denen große Einkommensunterschiede zwischen Reisenden und der lokalen Bevölkerung bestehen. In diesen Ländern werden täglich Kinder für wenig Geld von reisenden Täter*innen sexuell missbraucht.
Die Vorstellung, dass Kinder sich freiwillig für den Verkauf ihres Körpers entscheiden, ist falsch. Prostitution ist keine Entscheidungsoption für ein Kind. Sexuelle Dienstleistungen sind häufig durch Armut, häusliche Gewalt, falsche Versprechungen, Erpressung oder Drohungen erzwungen. Bei Minderjährigen handelt es sich bei sexuellen Handlungen ohne Ausnahme immer um sexualisierte Gewalt. Die betroffenen Kinder erleiden dadurch oftmals schwerwiegende und lebenslange psychische, emotionale oder physische Schäden.
Wer sind die Täter*innen?
Es gibt keinen typischen Täter. Tourist*innen, Geschäftsreisende, Auswanderer oder Freiwillige können zu Sexualstraftäter*innen werden. Die Täter*innen sind dabei entweder Triebtäter*innen (20%) oder nutzen die Gelegenheit spontan (80%). Reisende Sexualstraftäter kommen meistens aus der Region oder dem Land, in dem die Straftat begangen wird. Viele sind "Gelegenheitstäter*innen", die sich der sexuellen Ausbeutung von Kindern strafbar machen, weil sich ihnen die Gelegenheit bietet und sie glauben, dass ihr Handeln keine strafrechtlichen Konsequenzen haben wird.
Die Täter*innen nutzen die Verwundbarkeit der Kinder zu ihrer eigenen Befriedigung aus. Unterschiedlichste Szenarien sexueller Ausbeutung sind möglich. Diese finden nicht nur auf Urlaubsreisen statt, sondern auch auf Geschäftsreisen, Kulturreisen, wie im Badeurlaub, in Bordellen oder im Rotlicht-Viertel, wie an Stränden oder in 5-Sterne Hotels, in Ferienhäusern und privat vermieteten Apartments.
Was ist das Extraterritorialitäts-Prinzip?
Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist ein Verbrechen. Viele Staaten haben Abkommen unterzeichnet, die die Strafverfolgung von Menschen, die Kinder sexuell ausbeuten, auch in deren Heimatland möglich machen. Seit 1997 können unter dem Extraterritorialitäts-Prinzip österreichische Staatsbürger*innen bzw. dauerhaft in Österreich lebende Ausländer*innen, die außerhalb Österreichs sexualisierte Gewalt gegen Kinder ausüben bzw. Minderjährige missbrauchen und für sexuelle Dienstleistungen bezahlen, in Österreich strafrechtlich verfolgt werden.
Unsere Forderungen
Unsere zentralen Forderungen betreffend Kinderschutz im Tourismus
- Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung müssen systematisch in Aus- und Weiterbildungsprogrammen im Tourismussektor verankert werden. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit den Österreichischen Tourismusschulen, der Berufsschule für Handel und Reisen und den touristischen Fachhochschulen.
- Kinderschutzmaßnahmen sollen im österreichischen Tourismus in Zusammenarbeit mit den Betrieben fest verankert und implementiert werden, wie etwa die kontinuierliche Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung zum Thema Kinderschutz im Tourismus.
- Die Meldestelle gegen sexuellen Missbrauch an Kindern im Tourismus (www.nicht-wegsehen.at) muss kontinuierlich durch medienwirksame Maßnahmen und Unterstützung der österreichischen Reisewirtschaft beworben werden.
- Anbieter von Freiwilligeneinsätzen und Volontariaten sollen Kinderschutzstandards einführen und umsetzen.
- Die Mitglieder des Österreichische Reiseverbandes (ÖRV) sollen Informationen zu Kinderschutz im Tourismus auf Webseiten und Materialien präsentieren und zur Verfügung stellen. Der ÖRV unterstützt ECPAT Österreich seit 2001.
Unsere Projekte
Projekte für den Kinderschutz im Tourismus
Netzwerk für Kinderschutz im Tourismus
Das internationale Netzwerk von ECPAT Österreich
Der Kinderschutzkodex, auch bekannt als The Code of Conduct for the Protection of Children from Sexual Exploitation in Travel and Tourism, ist eine Multi-Stakeholder-Initiative, die die Reise- und Tourismusbranche sensibilisiert und unterstützt, die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu verhindern.
The Code beinhaltet einen freiwilligen Kriterienkatalog, dem sich die Mitglieder verpflichten, um Kinder zu schützen. Dieser Kodex wird weltweit von lokalen Organisationen vertreten, die Unternehmen bei der Umsetzung der Kriterien unterstützen.
ECPAT Österreich ist lokale Umsetzungspartnerin von The Code in Österreich. Wir bieten Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung von Aktionsplänen sowie bei der Implementierung von Schutzmaßnahmen.
Die Conscious Tourism Group e.G. - die Genossenschaft für Achtsamkeit und Ethik im Tourismus - ist die einzige Organisation im deutschsprachigen Raum, die Unternehmen, NGOs und Bildung im Tourismus verbindet. Die Genossenschaft und ihre Mitglieder sind in wichtigen Gremien der Tourismusbranche vertreten und ausgezeichnet vernetzt. Dazu zählen unter anderem das Österreichische Umweltzeichen, Travellife und der internationale Standard GSTC, die als anerkannte Nachhaltigkeitslabels Kinderschutz integrierten. Die CTG Academy bietet regelmäßig Workshops zur Nachhaltigkeit im Tourismus, wie auch den Kinderschutz an.
ECPAT Österreich ist seit 2024 Mitglied der Conscious Tourism Group. Als Mitglied wird ECPAT von der Genossenschaft und ihren Mitgliedern unterstützt, denn das ist der primäre Zweck einer Genossenschaft: gemeinsame eine starke Stimme für Nachhaltigkeit, Achtsamkeit und Ethik im Tourismus zu sein.